Erfüllung der für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen. 1 Örtliche und zeitliche Möglichkeit der Betätigung im Betrieb (z.B. Wohnsitz in der Nähe). 2 Nachweisliche Zustimmung zur Erteilung der selbstverantwortlichen Anordnungsbefugnis und zur Bestellung. 3 Der gewerberechtliche Geschäftsführer haftet gegenüber dem Unternehmer für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes. Eine Haftung kommt nur bei. 4 Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss folgende persönliche Anforderungen erfüllen: Vorliegen der auch für den Gewerbeinhaber geltenden allgemeinen persönlichen Voraussetzungen (mit bestimmten Einschränkungen bei den insolvenzrechtlichen Ausschlussgründen), Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben. 5 Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist gegenüber der Gewerbebehörde für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften und gegenüber dem Gewerbeinhaber für die fachlich einwandfreie Gewerbeausübung verantwortlich. Der gewerberechtlicher Geschäftsführer ersetzt immer nur den fehlenden Befähigungsnachweis des Unternehmers, nie. 6 Wird eine derartige maßgebliche Funktion bekleidet, darf dieser Ausschlussgrund nicht vorliegen. Bei der Versicherungsvermittlung gilt auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Ausschlussgrund; dieser ist auch beim gew. GF als Arbeitnehmer zu beachten. Welche Position muss der gewerberechtliche Geschäftsführer im Unternehmen bekleiden?. 7 Die Geschäftsführerbestellung wird ab dem Tag der Anzeige bei der zuständigen Behörde wirksam, bei § Gewerben mit Rechtskraft des Genehmigungsbescheids. Erforderliche Unterlagen Die Vorlage der Personaldokumente entfällt bei Personen, die bereits im GISA eingetragen sind. 8 GmbH: Der Geschäftsführer wird von der Gesellschafterversammlung der GmbH bestimmt. Aktiengesellschaft: Die vom Aufsichtsrat bestellte Geschäftsführung wird als Vorstand bezeichnet. Die Position ist sehr verantwortungsvoll und bringt oft lange Arbeitszeiten und viel Stress mit sich. 9 Der Geschäftsführer ist eine natürliche Person, die mit der Führung aller Geschäfte in einem Unternehmen beauftragt wird. Darum wird er auch als oberste Leitungsstelle eines Unternehmens bezeichnet. Es kann sich hierbei um einen oder mehrere Gesellschafter handeln, die das Unternehmen gegründet haben. gewerberechtlicher geschäftsführer kollektivvertrag 10 gewerberechtlicher geschäftsführer aufgaben 12